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Besucherordnung                             

 

 

 

 

Verhalten auf dem Museumsgelände


Der Gruben- und Aufbereitungsbetrieb ruhen seit Jahren. Sie werden mitunter Bereiche betreten, in denen erhöhte Vorsicht geboten ist.

 

Wir bit­ten Sie, sich so zu ver­hal­ten, dass keine an­deren Per­so­n­en be­hin­dert oder belästigt wer­den.

Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen.

Für die Innenflächen des Weltkulturerbe Museum & Besucherbergwerg gilt ein generelles Rauchverbot, auch von E-Zigaretten. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände verboten.

 

Das Klettern auf Maschinen und Anlagen ist nicht erlaubt.

 

Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei anderen Verstößen gegen diese Benutzerordnung.

Der Eintrittspreis wird nicht zurück erstattet.

 

Befolgung von Hinweisen

Den Anweisungen des Personals sowie den Hinweisschildern auf dem Gelände ist Folge zu leisten.

 

Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.

 

Außengelände
Bitte beachten Sie, dass an Werktagen auf dem Außengelände Straßenverkehr herrscht Es handelt sich um keinen geschützten Bereich. Wir möchten Sie bitten, insbesondere auf Ihre Kinder acht zu geben.

 

Unter Tage
In den untertägigen Bereichen herrscht weitgehend eine konstante Temperatur von 10° bis 12° Celsius. Sie können diese mit üblicher Straßenkleidung und festem Schuhwerk begehen. Für die Reinhaltung der Kleidung müssen Sie selbst Sorge tragen.

Unter Tage besteht Helmpflicht. Helme stehen Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Bitte betreten Sie die untertägigen Bereiche nur in Begleitung unserer Grubenführenden und folgen Sie deren Anweisungen. Begeben Sie sich nicht in die abgesperrten Bereiche.

 

Kinder
Nicht alle Führungen sind für Kleinkinder geeignet. Kinder unter vier Jahren können an untertägigen Führungen nicht teilnehmen. Bitte erkundigen Sie sich beim Besucherservice oder vorab in unserem Buchungsbüro.

 

Tiere
Tiere - mit Ausnahme von Assistenzhunden- dürfen leider nicht in das Museum mitgebracht werden.

 

 

 

Schließfächer
Rucksäcke, Taschen etc. können in unseren Schließfächern aufbewahrt werden.

 

 

 

Wickeltisch
Ein Wickeltisch steht Ihnen im Behinderten WC zur Verfügung.

 

Film- und Fotoaufnahmen, Drohnen
Film- und Fotoaufnahmen für den Eigenbedarf sind erlaubt. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und sind vor dem Museumsbesuch anzumelden. Drohnen dürfen das Gelände nur nach ausdrücklicher Erlaubnis überfliegen.
05321 / 750 156 oder E-Mail: info@rammelsberg.de

 

Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und

Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Weltkulturerbes Rammelsberg, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden einverstanden.

 

Sperrung einzelner Bereiche
Es ist möglich, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht oder bei Sonderveranstaltungen, Bereiche abgesperrt sind und nicht besucht werden können.

 

Eintrittskarten
Ihre Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Bitte bewahren Sie die Eintrittskarten bis zur Beendigung Ihres Besuches auf.

 

Fundsachen
Bitte geben Sie Fundsachen an der Museumskasse ab.

 

 

Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal des Besucherservices an Kasse oder unter info@rammelsberg.de oder 05321 750 0.

 

 

Haftung
Die Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im Museumsbereich, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Stand: 5/24