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Besucherordnung                             

 

 

Einlassverbot bei Erkältungssymptomen

Personen die akut positiv auf Covid-19 getestet wurden, sowie Personen die Erkältungssymptome aufweisen ist der Zutritt ins Museum untersagt.

 

Kontaktdaten

Zum Betreten des Museums sind Sie verpflichtet uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, damit eventuelle Infektionsketten mit dem Covid -19- Virus nachvollzogen werden können. Die Datenschutzerklärung hierfür finden Sie auf unserer Homepage, an der Kasse und als Aushang im Eingangsbereich. Ohne die Abgabe Ihrer Daten kann Ihnen der Aufenthalt im Museum nicht gestattet werden.

 

Mund – Nasenschutzpflicht

Auf dem gesamten Gelände sowie unter Tage besteht eine Pflicht vom Tragen einer medizinischen Mund-Nasenmaske. (FFP2 oder Op-Maske) Kinder bis 6 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.

 

Abstandsgebot

Auf dem gesamten Gelände sowie unter Tage ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten.

 

Befolgung von Hinweisen

Den Anweisungen des Personals sowie den Hinweisschildern auf dem Gelände ist Folge zu leisten.

 

Außengelände
Bitte beachten Sie, dass an Werktagen auf dem Außengelände Straßenverkehr herrscht (insbesondere durch LKW). Es handelt sich um keinen geschützten Bereich. Wir möchten Sie bitten, insbesondere auf Ihre Kinder acht zu geben.

 

Schließfächer
Rucksäcke, Taschen etc. können in unseren Schließfächern aufbewahrt werden.

 

Unter Tage
In den untertägigen Bereichen herrscht weitgehend eine konstante Temperatur von 10° bis 12° Celsius. Sie können diese mit üblicher Straßenkleidung und festem Schuhwerk begehen. Für die Reinhaltung der Kleidung müssen Sie selbst Sorge tragen.

Unter Tage besteht Helmpflicht. Helme stehen Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Bitte betreten Sie die untertägigen Bereiche nur in Begleitung unserer Grubenführer und folgen Sie deren Anweisungen. Begeben Sie sich nicht in die abgesperrten Bereiche.

 

Kinder
Nicht alle Führungen sind für Kleinkinder geeignet. Kinder unter vier Jahren können bei untertägigen Führungen nicht teilnehmen. Für vier- bis sechsjährige Kinder kann es zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen kommen. Bitte erkundigen Sie sich beim Besucherservice oder vorab in unserem Buchungsbüro.

 

Wickeltisch
Ein Wickeltisch steht Ihnen im Behinderten WC zur Verfügung.

 

Klettern auf Maschinen und Anlagen
Wegen einer möglichen Unfallgefahr darf nicht auf Maschinen und Anlagen geklettert werden.

 

Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.

 

Tiere
Tiere - mit Ausnahme von Assistenzhunden- dürfen leider nicht in das Museum mitgebracht werden.

 

Film- und Fotoaufnahmen, Drohnen
Film- und Fotoaufnahmen für den Eigenbedarf sind erlaubt. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und sind vor dem Museumsbesuch anzumelden. Drohnen dürfen das Gelände nur nach ausdrücklicher Erlaubnis überfliegen.
05321 / 750 156 oder E-Mail: info@rammelsberg.de

 

Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und

Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Weltkulturerbes Rammelsberg, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden einverstanden.

 

Sperrung einzelner Bereiche
Es ist möglich, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht oder bei Sonderveranstaltungen, Bereiche abgesperrt sind und nicht besucht werden können.

 

Eintrittskarten
Ihre Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Bitte bewahren Sie die Eintrittskarten bis zur Beendigung Ihres Besuches auf.

 

Fundsachen
Bitte geben Sie Fundsachen an der Museumskasse ab.

 

Verhalten auf dem Museumsgelände
Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurück erstattet.

 

Allgemein
Der Gruben- und Aufbereitungsbetrieb ruhen seit Jahren. Sie werden mitunter Bereiche betreten, in denen erhöhte Vorsicht geboten ist.

 

Haftung
Die Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im Museumsbereich, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Stand: 4/21